Wenn Sie Mitglied im Deutsch-Afghanischen Freundeskreis werden möchten, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung und den Dauerauftrag zur Abbuchung der Mitgliedsbeiträge aus.
- Beitrittserklärung (pdf)
- Dauerauftrag (pdf)
Beitragsordnung des Deutsch-Afghanischen Freundeskreises e.V.
Die Gründungsversammlung des „Deutsch-Afghanischen Freundeskreises e.V.“, Solingen, beschloss am 1. Dezember 2017, den Mitgliedsbeitrag
- für Einzelpersonen auf 60,00 € jährlich oder 5,00 € je Monat
- und für Familien auf 120,00 € jährlich oder 10,00 € je Monat
festzusetzen. Quartalszahlungen sind auch möglich.
Grundlage ist der § 8 der Satzung „Mitgliedsbeiträge“:
„Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.“
Weitere Informationen zum Mitgliederbeitrag:
Die Beiträge können per Dauerauftrag oder per Lastschrifteinzug entrichtet werden. Barzahlungen sind nicht möglich.
Nach § 4 (7) „Mitgliedschaft“ sind Mitgliedsbeiträge bis zum Ausscheiden/Ausschluss vollständig zu zahlen und könnten von dem Verein auch nach dem Ausscheiden/Ausschluss für die Zeit bis zum Ausscheiden/Ausschluss eingefordert werden.
Stand: August 2018