Mitglied werden

Wenn Sie Mitglied im Deutsch-Afghanischen Freundeskreis werden möchten, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung und den Dauerauftrag zur Abbuchung der Mitgliedsbeiträge aus.

Beitragsordnung des Deutsch-Afghanischen Freundeskreises e.V.

Die Gründungsversammlung des „Deutsch-Afghanischen Freundeskreises e.V.“, Solingen, beschloss am 1. Dezember 2017, den Mitgliedsbeitrag

  • für Einzelpersonen auf 60,00 € jährlich oder 5,00 € je Monat
  • und für Familien auf 120,00 € jährlich oder 10,00 € je Monat

festzusetzen. Quartalszahlungen sind auch möglich.

Grundlage ist der § 8 der Satzung „Mitgliedsbeiträge“:

„Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.“

Weitere Informationen zum Mitgliederbeitrag:

Die Beiträge können per Dauerauftrag oder per Lastschrifteinzug entrichtet werden. Barzahlungen sind nicht möglich.

Nach § 4 (7) „Mitgliedschaft“ sind Mitgliedsbeiträge bis zum Ausscheiden/Ausschluss vollständig zu zahlen und könnten von dem Verein auch nach dem Ausscheiden/Ausschluss für die Zeit bis zum Ausscheiden/Ausschluss eingefordert werden.

Stand: August 2018