Gespräch mit MdB Jürgen Hardt zur Lage in Afghanistan

Das Thema „Abschiebungen“ beschäftigt in Solingen eine Reihe von afghanischen Geflüchteten. Durch die anstehenden Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und des BAMF, ggf. kein Asyl zu gewähren, ist der Vorstand des Deutsch-Afghanischen Freundeskreises aktuell sehr besorgt. Dessen erster Vorsitzender Noor Abrahamkhail hat am 3. Mai 2018 in Abstimmung mit Helmut Eckermann von der Solinger Gruppe von Amnesty International das Gespräch mit unserem Bundestagsabgeordneten, Herrn Jürgen Hardt (CDU), gesucht.

Sie wiesen auf die großen Sorgen hin, nicht zuletzt auf Grund der ständigen Bedrohungen bei Rückführungen in alle Landesteile Afghanistans. Nach wie vor stehen im Vordergrund der Abschiebungen die „Gefährder“, „Straftäter“ oder „Personen mit ungeklärter Identität“. Afghanische Personen aus diesen Gruppen sind – erfreulicherweise – in Solingen nicht bekannt. Große Sorge bereiten aber dennoch die zu erwartenden ablehnenden Asyl-Entscheidungen. Herr Hardt verwies auf die Mitbeteiligung der Länder und Kommunen. Die Sachlage für Afghanistan ist unklar. Herr Hardt geht nach wie vor davon aus, dass es sichere Landesteile gibt.

Die Aussagen von Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) am 6. Mai 2018 in der Sendung „Bericht aus Bonn“ zu diesem Thema waren ebenfalls wenig konkret. Auf dieser Grundlage ist eine erneute Gesprächsinitiative des Freundeskreises mit dem Solinger Sozialdezernenten, Herrn Jan Welzel, vorgesehen. Dieser hatte vor Jahresfrist zugesichert, den Verein rechtzeitig über mögliche Abschiebungen, in die auch die Leitung des Ausländeramt der Stadt Solingen eingebunden ist, zu informieren.

Helmut Eckermann übersandte Jürgen Hardt im Anschluss an das Gespräch weitere Unterlagen, wie etwa den UNHCR-Bericht vom 12. März 2018 über die aktuelle Lage in Afghanistan und ein Asylgutachten für das VG Wiesbaden vom 5. Februar 2018, in dem es heißt:

Jenseits der allgemein großen Gefahr für Leib und Leben durch den bewaffneten Konflikt sehen sich viele Afghan_innen zusätzlich besonderen Gefahren ausgesetzt, die die Europäische Union und das Völkerrecht als „schwerwiegende Verletzung fundamentaler Menschenrechte“ aufgrund rassistischer Diskriminierung, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppen oder Vertreter_in einer bestimmten politischen Meinung definiert.

Die Gefahr von Verfolgung ist nicht auf spezielle Orte oder Gebiete beschränkt. Zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen kommt es überall im Land, wobei es keine Rolle spielt, ob ein Gebiet dabei effektiv unter der Kontrolle von regierungstreuen oder regierungsfeindlichen Kräften steht.

Wir bitten Herrn Hardt daher, im zuständigen Ausschuss prüfen zu lassen, ob die Aufhebung des Abschiebungsstopps nach Afghanistan noch weiterhin humanitär zu verantworten ist.